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Compliance

Corporate Compliance in der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH

Vertrauen, Respekt, Rechtssicherheit sind uns wichtige Anliegen. Dafür steht die Geschäftsführung und das Management der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH (SDW) mit Nachdruck ein.

Um diese zu gewährleisten, hat sich die SDW dafür entschieden ein umfassendes Compliance-Managementsystem im Unternehmen einzuführen.

Der Aufbau unseres Compliance-Managementsystems orientiert sich an gefestigten Branchenstandards und soll die Einhaltung der entsprechenden Werte und Normen in unserer Organisation sicherstellen.

Das primäre Ziel unseres Compliance-Managements ist es, die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung unserer ethischen Prinzipien sicherzustellen und zu fördern, indem gezielt gegen Risiken und Aktivitäten vorgegangen wird, welche das Vertrauen und den Respekt unserer Klient*innen und Partner*innen in unsere Organisation schmälern könnten.

In diesem Sinne hat die SDW einen Compliance-Beauftragten ernannt. Er ist für das Compliance-Management in unserer Organisation verantwortlich und ihr erster Ansprechpartner für diesbezügliche Anliegen.

Unser Compliance-Beauftragter ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und mit Sonderrechten ausgestattet, welche ihm erlauben, seinen Aufgaben – und Ihren/Deinen Anliegen – mit größtmöglicher Objektivität nachzugehen. Zum Beispiel genießt er Weisungsfreiheit bei seiner Arbeit und besitzt Interventionsbefugnisse, die es ihm erlauben, bei akuten Vorkommnissen einzugreifen.

Falls Sie ein Anliegen haben, welches Sie mit uns besprechen oder es uns einfach mitteilen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Compliance-Beauftragten. Es versteht sich von selbst, dass alle Meldungen und Anliegen mit größtmöglicher Diskretion behandelt werden.

Kontaktdaten Compliance-Beauftragter SDW

Vasilis Gialamatzakis, BLaw, M.A., M.A. HSG
Sucht- und Drogenkoordination Wien
Modecenterstraße 14/A/2. OG
1030 Wien
+43 1/4000-87405
+43 676/8118-87405
vasilis.gialamatzakis@sd-wien.at
compliance@sd-wien.at

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen bzw. Ihre Meldung anonym einzubringen. Dazu können Sie das unten angezeigte Formular auch anonym (ohne Angabe von Kontaktdaten) verwenden oder Sie senden dieses an die oben genannte Postadresse zuhanden des Compliance-Beauftragten. Mitarbeiter*innen der Sucht und Drogenkoordination steht zudem ein Briefkasten (Compliance-Briefkasten) zur Verfügung, wo sie ihr Schreiben diskret und anonym einwerfen können.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass bei anonymen Meldungen keine Möglichkeit besteht, Sie über den Ausgang der Untersuchung zu informieren oder Sie bei Rückfragen zu kontaktieren. Entsprechend bitten wir Sie, anonyme Meldungen so detailreich wie möglich einzureichen, damit diese entsprechend bearbeitet werden können.

Informationen bezüglich der Whistleblower Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) und zur nationalen Umsetzung – HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

 Die Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab einer gewissen Größe bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter*innen oder Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Organisation in Kontakt stehen, zu schützen, wenn diese Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber*innen). So zum Beispiel untersagt die Richtlinie die Haftung von Hinweisgebenden und verbietet arbeitsrechtliche Folgen und Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing, Suspendierung oder Kündigung der Hinweisgeber*innen. Durch das Erhöhen des Schutzmaßes für diese Personen sollen diese dazu ermuntert werden, solche Verstöße zu melden.

EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union. Gemäß Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gelten diese nicht unmittelbar, sondern müssen von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgewandelt werden, damit sie in einem Mitgliedsstaat Gültigkeit erlangen. Mit dem Inkrafttreten des nationalen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) am 25.02.2023 hat Österreich die oben erwähnte EU-Richtlinie umgesetzt. Die Stelle für Compliance und die Geschäftsführung der SDW haben bereits in der Compliance-Politik der SDW Kanäle für (potenzielle) Hinweisgeber*innen eingerichtet und Prozesse festgelegt, um solche Meldungen und eingehende Hinweise mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten.

Entsprechend ist die SDW bemüht, (potenziellen) Hinweisgeber*innen auch außerhalb des Schutzrahmens, den das HSchG vorgibt, Diskretion, Anonymität und faire Behandlung zu gewährleisten, unabhängig von der Art der Meldung, ihrer rechtlichen Natur und dem Unternehmensbereich. Für entsprechende Anliegen wenden Sie sich bitte an den Compliance-Beauftragten der SDW oder nutzen Sie einen der oben angeführten anonymen Kanäle.

Mehr Informationen über Compliance in der SDW

Mehr Informationen über unser Compliance-Management System und unserer Compliance-Programm entnehmen Sie bitte der aktuellen Version unserer Compliance-Politik.