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Rechtliche Rahmenbedingungen

Ziel der Sucht- und Drogenkoordination Wien ist es, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für wirksame Prävention und Behandlung von Nikotinabhängigkeit und ihren Folgewirkungen zu schaffen und Maßnahmen dafür zu setzen.

Gesetzeslage in Österreich und Wien

Für Österreich und Wien sind insbesondere folgende Gesetze im Bereich Tabak- und Nikotinkonsum relevant: 

Bei Anliegen oder Beschwerden zum Nichtraucher*innenschutz können Sie sich an die Ombudsstelle für Nichtraucher*innenschutz wenden. Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier

Tabak- und Nikotinpolitik

Wenn es um die Regulierung von Produktion, Handel und Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten durch Politik und Recht geht, wird zumeist von Nikotin- und Tabakkontrollpolitik gesprochen.

Für die Tabak- und Nikotinpolitik in Wien sind neben internationalen Dokumenten vor allem die „Wiener Sucht- und Drogenstrategie“, sowie die „Wiener Gesundheitsziele 2025“ relevant. Letzteres sieht unter anderem das Wirkungsziel, den „Anteil der Jugendlichen ohne substanzgebundene und nicht substanzgebundene Süchte zu erhöhen“ vor. Wirksame Prävention beinhaltet sowohl verhältnis- als auch verhaltenspräventive Maßnahmen. Dementsprechend sieht auch die „Wiener Sucht- und Drogenstrategie 2013“ vor, beides zu forcieren. 

Auf nationaler Ebene orientiert sich die präventive sowie behandlungsbezogene Arbeit zu den Themen Tabak und Nikotin der SDW außerdem an dem Positionspapier „Tabak und Nikotin der Österreichischen ARGE Suchtvorbeugung.

Testkäufe für den Jugendschutz

Um die Einhaltung des Jugendschutzes – etwa bei der Abgabe von Tabak – und Nikotinprodukten – zu stärken, führt die SDW Testkäufe in Verkaufsstellen durch. Mit der Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes 2025 wurde die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen in Handel und Gastronomie geschaffen. Die Sucht- und Drogenkoordination Wien wurde mit der Umsetzung beauftragt. Ziel ist es, den Handel und die Gastronomie für den Jugendschutz und für die Notwendigkeit von Altersgrenzen zu sensibilisieren und dadurch eine jugendschutzgerechte Verkaufskultur zu fördern.

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